Das Besondere an einer Architekten-/Ingenieursdeckung ist, dass sie speziell auf die Bedürfnisse von Architekten und Ingenieuren zugeschnitten ist.

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Letztes Update: vor einem Jahr

In der Betriebshaftpflicht werden planende Tätigkeiten ausgeschlossen.

Wenn diese hier eingeschlossen würden, dann wären darunter die planenden Tätigkeiten des gesamten Unternehmens zu verstehen.

Unter der Berufshaftpflicht für Architekten oder Ingenieure sind die planenden Tätigkeiten als Vorgaben für die Zielerfüllung des Handwerkes zu verstehen, z.B. statische oder bauphysikalische Berechnungen.

Insbesondere ist noch die Gewährleistung von Planern und die Nachhaftung zu erwähnen!

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