Du beauftragst Subunternehmer?
NetZero Academy
Letztes Update: vor einem Jahr
ACHTUNG:
Die Versicherer bieten hier nur Versicherungsschutz für die Auswahl des Subunternehmers!
D.h., wenn Du einen Kollegen als Subunternehmer für einen Dir erteilten Auftrag beauftragst, dieser einen Schaden verursacht der nachweislich darauf zurückzuführen ist, dass Du eine falsche Wahl mit deinem Subunternehmer getroffen hast, dann gilt der Versicherungsschutz.
Beispiel:
Du als EEE beauftragst einen Freund von Dir (Existenzgründer) EEE mit einem Großauftrag.
Weil dieser Freund von Dir zu unerfahren ist und der Sache nicht gewachsen, entsteht ein Schaden bei der Fördergeldbeantragung.
ABER: Hast Du bei der Auswahl alles richtig gemacht, dann muss die Versicherung des Subunternehmers zahlen!
Hinweis: Hier muss darauf geachtet werden, dass der Subunternehmer richtig und umfangreich versichert ist.
Warum?
Der Sub ist dein Erfüllungsgehilfe und für diesen haftest du lt. Gesetz.
Das bedeutet, Du zahlst den Schaden bei deinem Auftraggeber und nimmst den Sub in Regress.
Was aber, wenn dieser nicht ausreichend versichert ist?
Richtig- dann zahlst Du.
Für solche Auseinandersetzungen ist auf jeden Fall ein Firmenvertragsrechtsschutz anzuraten, denn die Firmenrechtsschutz übernimmt hier nicht!