Wer kann am Fernstudium Energieberatung teilnehmen?

NetZero Academy

Letztes Update: vor 2 Monaten

Der Kurs unterliegt keiner Zulassungsbeschränkung. Um jedoch neben der Kompetenzerweiterung hinsichtlich der Bewertung von Gebäuden und der Durchführung von Sanierungsmaßnahmen auch die Lernziele 2 (Ausstellen von Energieausweisen) und 3 (Listung als Energieeffizienzexpert:in) zu erreichen, legt der Gesetzgeber die erforderlichen Zulassungsvoraussetzungen gemäß § 88 GEG fest. Die Einordnung ist die gleich wie für unsere Intensivkurse (siehe hier).


Zusammengefasst sind diese nochmals nachstehend dargestellt, für die jedoch keine Haftung übernommen werden kann. Wir verweisen stets auf die aktuelle Fassung des Gesetzestextes und beraten Dich auch gerne. In der Klammer neben der Überschrift steht die erforderliche UE für den Basiskurs.


Personen mit bauordnungsrechtlicher Befugnis (80UE)

Berechtigt zur Unterzeichnung von bautechnischen Nachweisen des Wärmeschutzes oder der Energieeinsparung bei Gebäuden gemäß landesrechtlichen Vorschriften.


Personen mit Hochschulabschluss in relevanten Fachrichtungen (80UE)

Personen mit einem berufsqualifizierenden Hochschulabschluss in Architektur, Innenarchitektur, Hochbau, Bauingenieurwesen, Technische Gebäudeausrüstung, Physik, Bauphysik, Maschinenbau oder Elektrotechnik. Personen mit einem Hochschulabschluss in einer anderen technischen oder naturwissenschaftlichen Fachrichtung, die einen Schwerpunkt in einem der genannten Gebiete haben.


Personen mit anderen Qualifikationen (160UE)

Personen die Voraussetzungen für ein zulassungspflichtiges Bau-, Ausbau- oder anlagentechnisches Gewerbe erfüllen, einen Meistertitel für ein zulassungsfreies Handwerk in einem relevanten Bereich haben,

aufgrund ihrer Ausbildung ein zulassungspflichtiges Handwerk in einem relevanten Bereich ohne Meistertitel selbständig ausüben dürfen.


Staatlich anerkannte oder geprüfte Techniker (160UE)

Personen, die staatlich anerkannte:r oder geprüfte:r Techniker:in sind, dessen Ausbildungsschwerpunkt auch die Beurteilung der Gebäudehülle, Heizungs- und Warmwasserbereitungsanlagen oder Lüftungs- und Klimaanlagen umfasst.


Personen, die keiner der oben genannten Gruppen angehören, können am Ende des Kurses eine externe Qualifikationsprüfung beim BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) ablegen und sich damit für die Lernziele 2 und 3 qualifizieren.

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